
Ein Institut oder andere Verpflichtete haben, auch wenn die nach dem Geldwäschegesetz relevanten Beträge unterschritten werden, bei Feststellung von Tatsachen, die daraufschliessen lassen, dass eine Finanztransaktion einer Geldwäsche dient oder im Fall ihrer Durchführung dienen würde, diese unvzgl. mündlich, fernmündlich, fernschriftlich ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geldwaesche-anzeige-von-verdachtsf
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